ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR PARTNER

Last updated: August 15, 2023

I. Geltungsbereich

Willkommen bei Games Ground. Games Ground ist eine innovative und offene Veranstaltung für die Gaming-Branche. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für Verträge zwischen der Games Ground GmbH („Games Ground“ oder „Uns“) und Partnern, Ausstellern und Sponsoren (nachfolgend „Partner“) für die Teilnahme an Games Ground Events („Event“).

Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie von Uns schriftlich bestätigt worden sind. AGB des Partners finden keine Anwendung.

II. Subject matter of the contract and conclusion of the contract

1. Gegenstand dieser AGB ist die Teilnahme als Partner, Aussteller oder Sponsor des Events und diesbezüglich der Austausch von Leistungen.

2. Games Ground gibt mit Abgabe eines Angebots auf Beteiligung eines Partners als Partner, Aussteller oder Sponsor ein verbindliches Angebot ab. Games Ground ist an sein Angebot für sieben (7) Tage gebunden. Der Vertrag mit dem Partner kommt zustande, wenn der Partner das Angebot schriftlich (E-Mail genügt) annimmt.

3. Die zwischen Games Ground und dem Partner vereinbarten, konkreten Leistungen bestimmen sich nach dem jeweiligen Angebot von Games Ground an den Partner.

4. Sofern der Partner gemäß entsprechendem Angebot eine Zahlung an Games Ground schuldet, leistet er den in dem Angebot angegebenen Betrag per Überweisung. Erfüllung tritt in beiden Fällen erst mit Gutschrift auf dem Konto der Games Ground ein.

III. Event

1. Games Ground organisiert ein innovatives Festival zum gegenseitigen Austausch und Netzwerken in der Gaming-Szene.

2. Games Ground kann das Event vor dessen Beginn jederzeit und ohne Angabe von Gründen absagen. Das Event kann insbesondere aufgrund behördlicher Anordnungen oder anderen nicht in der Sphäre von Games Ground stammenden Gründen abgesagt werden. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

3. Games Ground kann Veranstaltungen vor deren Beginn jederzeit und ohne Angabe von Gründen verschieben. Der Partner erhält bei Verschiebung des Events jedoch ein Rücktrittsrecht.

4. Games Ground behält sich Programmänderungen bezüglich des Events jederzeit vor, die für den Partner unter Berücksichtigung der Interessen von Games Ground zumutbar sind. Ausfälle, störende Ereignisse oder Engpässe in der Versorgung sind hinzunehmen, so lange der prägende Charakter und der Umfang der Veranstaltung grundsätzlich gewahrt bleiben.

5. Games Ground ist berechtigt, vom Partner und dessen Angestellten und Erfüllungsgehilfen gemäß den zum Zeitpunkt des Events geltenden behördlichen Anordnungen bzw. gesetzlichen Vorschriften zu verlangen, dass er im gesamten Veranstaltungsbereich eine FFP-2 Maske trägt.

6. Games Ground ist berechtigt, die Partner und dessen Angestellten und Erfüllungsgehilfen, die den Veranstaltungsbereich betreten, gemäß den zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden behördlichen Anordnungen bzw. gesetzlichen Vorschriften zu registrieren, um eine Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich identifizierten COVID-19-Falles unter Besuchern zu ermöglichen.

7. Von der Teilnahme an Events ausgeschlossen sind
- Personen mit Kontakt zu COVID-19 Fällen innerhalb der letzten 14 Tage
- Personen mit akuten, unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jedweder Schwere
- unter Quarantäne stehende Personen

8. Games Ground ist berechtigt, einem Partner und dessen Angestellten und Erfüllungsgehilfen die Teilnahme an dem Event nur dann zu gestatten, wenn der Partner gemäß den zum Zeitpunkt des Events geltenden behördlichen Anordnungen bzw. gesetzlichen Vorschriften entsprechende Nachweise über ein negatives Ergebnis eines COVID-19-Tests, eine vollständige Impfung gegen COVID-19 bzw. das Vorliegen einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS -CoV-2 vorlegt.

9. Vorstehende Regelungen gelten sinngemäß für sämtliche anderen Pandemie-/Endemiefälle oder sonstige Viruserkrankungen.artner und dessen Angestellten und Erfüllungsgehilfen, die aus den vorliegenden Gründen vom Besuch des Events ausgeschlossen sind, bleiben zur Zahlung des vereinbarten Preises verpflichtet und haben deshalb keinen Anspruch auf Erstattung des gezahlten Preises. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

10. Um die Einhaltung der gesetzlich behördlich vorgeschriebenen Schutz- und Hygienemaßnahmen zu gewährleisten, ist Games Ground berechtigt, die Anzahl der Personen im gesamten Eventbereich oder in Teilen davon zu beschränken. Games Ground kann deshalb Besuchern und Partnern den Zutritt zum gesamten Eventbereich oder zu Teilen davon zeitweilig verwehren. Ansprüche des Partners erwachsen hieraus nicht.

V. Höhere Gewalt

Ist Games Ground infolge höherer Gewalt oder aus anderen von ihr nicht zu vertretenden Gründen genötigt, einen oder mehrere Teile des Events vorübergehend oder auch für längere Dauer zu räumen oder das Event zu verschieben oder zu verkürzen, so erwachsen dem Partner hieraus weder Rücktritts-, Kündigungs- bzw. Minderungsrechte noch irgendwelche Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche gegen Games Ground. Gleiches gilt, wenn der Partner infolge höherer Gewalt oder aus anderen von Games Ground nicht zu vertretenden Gründen nicht an dem Event teilnehmen kann.

VI. Haftung

1. Games Ground haftet auf Schadensersatz nach gesetzlichen Bestimmungen für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz.

2. Games Ground haftet für sonstige Schäden ausschließlich nach den folgenden Bedingungen: (a) Games Ground haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen (aa) für Schäden, die durch arglistiges Verhalten verursacht wurden; (bb) für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten von Games Ground verursacht wurden. (b) Games Ground haftet auf Schadenersatz begrenzt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Eintritt bei Verträgen der vorliegenden Art typischerweise gerechnet werden musste (aa) für Schäden aus einer leicht fahrlässigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten; (bb) für Schäden, die von einfachen Erfüllungsgehilfen von Games Ground grob fahrlässig oder vorsätzlich ohne Verletzung vertragswesentlicher Pflichten verursacht wurden.

3. Als vertragswesentliche Pflicht im vorgenannten Sinn ist eine solche Pflicht von Games Ground zu verstehen, die für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlich ist oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besucher regelmäßig vertrauen darf.

4. Im Übrigen ist jegliche Haftung ausgeschlossen.

VII. Datenschutz

Games Ground verarbeitet persönliche Daten der Partner gemäß den Datenschutzhinweisen.

VIII. Änderungen

1. Games Ground behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen, die AGB zu ändern oder zu ersetzen.

2. Änderungen werden mittels E-Mail und/oder auf der Webseite bekanntgegeben. Änderungen gelten nicht rückwirkend. Die Teilnahme an dem Event, trotz Änderung und Inkrafttreten der neuen AGB stellt zugleich eine konkludente Einverständniserklärung des Partners bezüglich der jeweiligen Änderungen dar. Sollte kein Einverständnis bzgl. der geänderten AGB bestehen, so kann der Partner vom Vertragsverhältnis bezüglich der Veranstaltung zurücktreten, wenn die Änderungen gravierend sind. Anfallende Kosten sind hierbei interessengerecht abzugelten.

IX. Schlussbestimmungen

1. Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.

2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Berlin, sofern der Partner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausdrücklich ausgeschlossen.

4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung soll dann durch eine Regelung ersetzt werden, die der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt; ist dies nicht möglich, gilt das Gesetz.